Ein Kulturverein zeichnet sich durch Gemeinnützigkeit aus und genau das erfordert es, nach § 52 Abs. 2 S. 1 der Abgabeordnung, einen Zweck zu formulieren. Dieser lautet zumeist, Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Ein Verein der sich dem Zweck verpflichtet, gemeinnützig Kultur zu fördern. Wie genau die Mitglieder des Kulturvereins diesen Zweck auslegen, ist dabei äußerst verschieden. Denkmalschutz ist der durch Gesetze gesicherte Schutz von Bodendenkmälern, Baudenkmälern und Kulturdenkmälern. Der Denkmalschutz ist in Deutschland Sache der Bundesländer, daher hat jedes der 16 Bundesländer sein eigenes Denkmalschutzgesetz (DSchG). Dem Kulturdenkmal kommt entgegen dem Denkmal ein besonderer historischer Wert zu. Ein Kulturdenkmal unterliegt dem Denkmalschutz. In den “Gesetzen vom Denkmalschutz der Bundesländer” sind Kulturdenkmäler jeweils einzeln definiert, da kein Denkmalschutzgesetz existiert, das das Kulturdenkmal deutschlandweit regelt.
Wir empfehlen hauptsächlich große und namhafte Hilfsorganisationen. Diese sind weltweit mit unterschiedlichen Spendenprojekten im Einsatz. Spendenprojekte werden entweder dauerhaft oder mit Angabe einer zu erzielenden Spendensumme ins Leben gerufen. Da wir jedem die Möglichkeit geben über die Spendenprojekte seiner Wahl abzustimmen, muss vorab abgeklärt werden, welche Spendenprojekte überhaupt noch aktiv sind.
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